Kurz geklärt
Fragen zum ALG I Rechner.
Ist ALG I einfach 60 Prozent vom letzten Netto?
Nicht exakt. Gesetzlich sind es 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts. Das bisherige Auszahlungsnetto ist nur eine nützliche Annäherung. Mit berücksichtigungsfähigem Kind beträgt der Satz 67 Prozent.
Wird ein Monat mit 30 Tagen gerechnet?
Arbeitslosengeld wird für Kalendertage berechnet. Ein voller Kalendermonat wird unabhängig von seiner tatsächlichen Länge mit 30 Tagen angesetzt.
Reichen zwölf Monate Beschäftigung?
Für die reguläre Anwartschaft müssen grundsätzlich mindestens zwölf Monate Versicherungspflicht in den letzten 30 Monaten liegen. Zwölf Monate Versicherung ergeben regelmäßig sechs Monate Anspruch.
Warum zeigt der Rechner keine Sperrzeit?
Ob und wie lange eine Sperrzeit eintritt, hängt vom Einzelfall ab. Sie kann Zahlung und Anspruchsdauer verändern und lässt sich aus den wenigen Rechnerangaben nicht verlässlich bestimmen.
Ist ALG I dasselbe wie Bürgergeld?
Nein. Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung nach dem SGB III. Bürgergeld beziehungsweise die Grundsicherung für Arbeitsuchende richtet sich nach anderen Voraussetzungen und dem individuellen Bedarf.