ALG-I-Höhe

60 oder 67 Prozent – aber wovon?

Nicht das letzte Auszahlungsnetto ist die genaue gesetzliche Grundlage, sondern ein pauschaliertes Nettoentgelt.

01 / BEMESSUNGSZEITRAUM

Meist zählt das versicherungspflichtige Entgelt des letzten Jahres.

Die Agentur für Arbeit bildet aus den abgerechneten Entgeltzeiträumen im Bemessungsrahmen ein tägliches Bemessungsentgelt. Reichen im letzten Jahr keine 150 Tage mit Arbeitsentgelt zusammen, kann der Rahmen auf zwei Jahre erweitert werden.

02 / PAUSCHALABZÜGE

Vom Brutto zum Leistungsentgelt.

Vom Bemessungsentgelt werden eine Sozialversicherungspauschale von 20 Prozent, Lohnsteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag rechnerisch abgezogen. Das Ergebnis heißt Leistungsentgelt.

03 / PROZENTSATZ

60 Prozent allgemein, 67 Prozent mit Kind.

Der erhöhte Satz setzt ein Kind im Sinne des § 32 EStG bei der arbeitslosen Person oder unter gesetzlichen Voraussetzungen bei Ehe- oder Lebenspartnern voraus. Maßgeblich ist nicht bloß, ob ein Kind im Haushalt lebt.

04 / GRENZEN

Warum dieser Rechner bewusst eine Schätzung liefert.

Eine genaue Bruttoberechnung benötigt unter anderem Steuerklasse, Lohnsteuertabelle, Bemessungsgrenze und den konkreten Bemessungszeitraum. Deshalb nutzt der ALG I Rechner das bisherige Monatsnetto nur als verständliche Näherung. Für eine amtliche Einzelschätzung steht das Selbstberechnungsprogramm der Bundesagentur bereit.