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Nutze das relevante beitragspflichtige Entgelt und wähle Steuermerkmale sowie Kinderstatus sorgfältig. Einmalzahlungen, schwankende Entgelte und verkürzte Bemessungszeiträume können die amtliche Berechnung verändern.
Wissen von A bis Z
Arbeitslosengeld I wird nicht einfach aus dem letzten Auszahlungsnetto abgeleitet. Die Berechnung führt vom versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt über pauschalierte Abzüge zum Leistungsentgelt und berücksichtigt außerdem Leistungssatz und mögliche Anspruchsdauer.
Nutze das relevante beitragspflichtige Entgelt und wähle Steuermerkmale sowie Kinderstatus sorgfältig. Einmalzahlungen, schwankende Entgelte und verkürzte Bemessungszeiträume können die amtliche Berechnung verändern.
Der Monatswert ist eine Orientierung aus einem täglichen Leistungssatz. Auszahlungstage, Ruhenszeiten, Sperrzeiten und Anrechnungen können den tatsächlichen Betrag und Bezugszeitraum beeinflussen.
Der Rechner prüft weder den Anspruch noch versicherungsrechtliche Zeiten vollständig. Verbindlich entscheiden die Agentur für Arbeit und der Leistungsbescheid.
Begriffsindex
Jeder Begriff hat eine eigene, dauerhaft verlinkbare Detailseite mit Definition, Einordnung, Abgrenzung und verwandten Themen.
Durchschnittliches beitragspflichtiges Arbeitsentgelt im maßgeblichen Bemessungszeitraum, aus dem die weitere Leistungsberechnung abgeleitet wird.
Ausführliche ErklärungPauschaliertes Nettoentgelt nach den gesetzlich vorgesehenen Abzügen. Es ist nicht zwingend identisch mit dem früheren Netto auf der Gehaltsabrechnung.
Ausführliche ErklärungProzentsatz des pauschalierten Leistungsentgelts, der als Arbeitslosengeld gezahlt wird. Der erhöhte Satz setzt einen berücksichtigungsfähigen Kinderstatus voraus.
Ausführliche ErklärungErforderliche Zeit mit Versicherungspflicht innerhalb der Rahmenfrist. Sie ist eine zentrale Voraussetzung für einen regulären Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
Ausführliche ErklärungZeitraum, für den Arbeitslosengeld grundsätzlich zustehen kann. Er hängt vor allem von Versicherungszeiten und bei längeren Ansprüchen auch vom Lebensalter ab.
Ausführliche ErklärungZeitraum ohne Auszahlung, etwa wenn ein versicherungswidriges Verhalten ohne wichtigen Grund festgestellt wird. Eine Sperrzeit kann zusätzlich die Anspruchsdauer mindern.
Ausführliche Erklärung